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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Geschäftsbedingungen der Emder Fasssauna Vertrieb GmbH Allgemeines

1. Geltung Unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge. Sie gelten bei laufenden Geschäftsbeziehungen mit Kaufleuten auch für künftige Verträge, gleich in welcher Form diese zustande kommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers finden keine Anerkennung, auch wenn diese uns zugesandt werden und wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben.

2. Angebot Unsere Angebote sind hinsichtlich Preises, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit freibleibend. Maße, Gewichte, Abbildungen und grafische Darstellungen in Katalogen, Prospekten, Preislisten und sonstigen Drucksachen sowie in Sonderangeboten sind annähernd. Abweichungen sind zulässig, soweit sie nicht den handelsüblichen Umfang überschreiten. Kleine Abweichungen in Format, Farbe und Material usw. sind manchmal unvermeidbar. Offenkundige Rechenfehler oder Irrtümer in der Preisangabe bzw. Warenbezeichnung dürfen wir nachträglich berichtigen.

3. Datenschutz Die im Rahmen des Vertragsverhältnisses stehenden Daten werden gespeichert und vertraulich behandelt.

4. Auftragsannahme
4.1. Vertragsabschluss: Der Vertrag kommt generell mit einer schriftlichen Bestätigung zustande. Ist der Auftragserteilung unser Angebot vorausgegangen, so kommt der Vertrag durch Erteilung des Auftrages im Angebot zustande, ohne dass es unsererseits einer nochmaligen schriftlichen Auftragsbestätigung bedarf. 4.2 Preise: Sämtliche Preise verstehen sich in lt. Vertrag ausgewiesener Währung, freibleibend ab unserem Lager oder Werkslager, ohne Verpackung und Versicherung, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Wir sind berechtigt, die am Tage der Lieferung gültigen Preise in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesondere für Lieferungen, die erst vier Monate nach Vertragsabschluss durchgeführt werden sollen. Der Mindestauftragswert beträgt zur Zeit EUR 3999.-

5. Lieferung - Lieferzeit – Warenannahme 5.1. Lieferung: Falls eine Lieferung gewünscht ist, hat der Käufer die Kosten für die Lieferung bis zur Bordsteinkante zu tragen. Lieferung und Versand erfolgen ab Lager und auf Gefahr des Verkäufers (auch bei Frankolieferung). Die Gefahr geht mit der Verladung oder - wenn Abholung vereinbart - mit der vertragsgemäßen Bereitstellung bis zur Bordsteinkante auf den Empfänger über. Der Empfänger ist verpflichtet die Ware ab Bordsteinkante abzunehmen bzw. abzuladen. Wir haften weder für Verlust noch für Beschädigung beim Abladen der Ware, unabhängig davon, wem im Einzelfall die Transportkosten zur Last fallen. Bei Sonderanfertigungen können Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % nicht beanstandet werden. Versandfertig gemeldete Ware muss sofort abgerufen werden, andernfalls sind wir berechtigt, diese auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen. Dies gilt auch, falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich ist oder der Käufer aus eigenem Verschulden die Ware nicht rechtzeitig abnimmt.
5.2 Sofern Sie „Selbstabholung“ wählen, informieren wir Sie, sobald die von Ihnen bestellte Ware bei uns abgeholt werden kann. Im Anschluss an diese Information können Sie Ihre bestellte Ware an unserem Sitz abholen. Versandkosten fallen in diesem Fall nicht an.
5.3. Lieferfristen: Wir bemühen uns die vereinbarten Lieferfristen einzuhalten. Fixtermine bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Überschreitung der Lieferfrist ist der Käufer verpflichtet, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Ein Rücktrittsrecht wegen Lieferverzug oder Unmöglichkeit der Lieferung steht dem Käufer erst nach Ende der Nachfrist zu. Dies gilt jedoch nur für noch nicht gelieferte Ware, es sei denn, für den Käufer besteht bei teilweiser Erfüllung des Vertrages nachweislich keine Verwendungsmöglichkeit mehr. Ersatzansprüche des Käufers wegen Lieferverzug oder -unmöglichkeit sind - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen. Unvorhergesehene Ereignisse wie Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen, Änderungen der Währungsverhältnisse, Krieg, Arbeitskämpfe, Politische Unruhen und sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfange ihrer Auswirkungen von unserer Lieferverpflichtung. Ereignisse dieser Art berechtigen uns auch vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

6. Versand Die Wahl des Versandweges und der Versandart, erfolgt nach bestem Ermessen. Wir werden uns bemühen, die Wünsche des Käufers dabei angemessen zu berücksichtigen.

7. Transportschäden:
7.1 Äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste müssen vor Abnahme des Gutes durch einen entsprechenden Vermerk des Transportunternehmens auf dem Frachtbrief bescheinigt werden.
7.2 Bei nicht erkennbaren Schäden, die sich erst beim Auspacken herausstellen, muss die Sendung unverändert liegen bleiben, das Transportunternehmen ist unverzüglich zur Besichtigung aufzufordern, der Zustand der Sendung ist von diesem zu bescheinigen. Die Verpackung ist unbedingt aufzubewahren bis eine Schadensfeststellung erfolgt ist. Die Benachrichtigung über einen Transportschaden muss spätestens erfolgen: bei Bahntransport innerhalb von 48 Stunden bei Spedition oder Paketdienst innerhalb 4 Kalendertagen bei der Post innerhalb 24 Stunden nach Anlieferung der Ware durch das Transportunternehmen. Im Falle der Berechnung einer Transportversicherung sind die Ersatzansprüche an uns abzutreten.

8. Abnahmeverzug Falls der Käufer aus eigenem Verschulden die Warenlieferung nicht rechtzeitig abnimmt, dürfen wir diese auf Kosten und Gefahr des Käufers einlagern. Wird die Ware trotz einer zweiwöchigen Nachfrist nicht abgenommen, sind wir berechtigt, eine Rückstandsrechnung auszustellen oder Ersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

9. Gewährleistung Entstehende Mängel aufgrund der unzureichenden Vorbereitung des Fundamentes bzw. der Abstellfläche sind nicht von der Gewährleistung umfasst. Der Auftragnehmer hat vor Lieferung der Fasssauna in eigener Verantwortung sicherzustellen, dass die Fläche, auf der die Fasssauna abgestellt werden soll, nach Art und Umfang fachmännisch vorbereitet wurde. Der Untergrund ist, um eine sachgemäße Nutzung der Sauna gewährleisten zu können, vollständig eben und dem Gewicht der Fasssauna entsprechend tragfähig vorzubereiten. Von einer fachmännischen Ausführung wird ausgegangen. Durch den Auftragnehmer oder einen durch ihn beauftragten Dritten verursachte Mängel aufgrund der unsachgemäßen Installation des im Lieferumfang enthaltenen Zubehörs (z.B. elektrischer Saunaofen, Saunasteuerung) sind ebenfalls nicht von der Gewährleistung umfasst. Die sachgemäße Installation setzt die Installation durch einen Fachmann voraus. Jegliche Veränderungen baulicher Art und die Installation von weiteren, nicht im Lieferumfang enthaltenen Geräten jeglicher Art führen zum Verlust der Gewährleistung.
9.1) Von der Gewährleistung sind entstandene Mängel oder Schäden die durch Sturm und Starkregen verursacht worden sind, ausgeschlossen.

10. Plichten des Käufers Der Käufer verpflichtet sich,
10.1) die Spannbänder Nach zu justieren. Durch extreme Witterungseinflüsse, insbesondere nach langen Wärmeperioden kann das Holz austrocknen oder an feuchten Tagen kann es sich ausdehnen. Hierbei ist es wichtig die Spannbänder bei trockenen Tagen zu spannen und bei Feuchten Tagen zu lockern. Dies ist kein Bestandteil der Gewährleistung
10.2) die Eingangstür sowie die Zwischentür auszurichten, falls es der Fall sein sollte. Die verdichteten Stellen mit dem Spezialsilikon ist der Käufer auch da verpflichtet, nach einer Zeit die Außenfläche auf Risse zu kontrollieren und gegebenfalls zu erneuern.
10.3) das entgegengenommene Produkt direkt auf Mängel zu Überprüfen und uns diese mitzuteilen.
10.4) Der Kunde ist verpflichtet, die Vertragsprodukte mit aller Sorgfalt zu behandeln, sämtliche Beschädigungen und Störungen sofort Emder Fasssauna Vertrieb zu melden und allfällig von Emder Fasssauna Vertrieb angeordnete Sofortmaßnahmen zur Schadensminderung zu ergreifen, ansonsten Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind.
10.5) Für die Ausführung von Reparaturen oder Arbeiten infolge eines Auftrages ist der Kunde verpflichtet, Emder Fasssauna Vertrieb den Zugang zu den Vertragsprodukten zu gewährleisten. So hat er für die nötigen Voraussetzungen zu sorgen, dass alle Handlungen unter SUVA konformen Bedingungen erfolgen können, andernfalls werden die Arbeiten nicht ausgeführt. Alle diesbezüglich entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen.
10.6) Für Arbeiten, die der Kunde an Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen oder während der Nachtstunden ausgeführt haben möchte, werden die jeweils gültigen Überzeitzuschläge zusätzlich in Rechnung gestellt.

11. Vertrags- Rücktritt und Rücksendung Tritt ein Käufer unberechtigt vom Vertrag zurück, steht uns ein Schadensersatzanspruch in Höhe von 40 % zu. Wir haben das Recht, einen höheren Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Bei Sonderanfertigungen ist eine Rücknahme der Ware ausgeschlossen.

12. Reklamation: Die Bandbreite von natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschieden innerhalb einer Holzart stellt keinerlei Reklamations- oder Haftungsgrund dar. Holzfehler sowie eventuelle Formveränderungen sind naturbedingt und geben keinen Grund zur Reklamation. Holz kann Risse bilden, kann harzen, kann sich verfärben und trockene Äste können ausfallen. Auch diese Gründe geben keinen Anlass zur Reklamation. Durch extreme Witterungseinflüsse, insbesondere nach langen Wärmeperioden, können sich im Holz auffällige Trockenrisse bilden. Diese Risse haben keinen Einfluss auf die Festigkeit und Belastbarkeit des Holzes. Ebenso können sich durch Änderungen der Holzfeuchte geringfügige Veränderungen in der Maßhaltigkeit der Hölzer ergeben. Alle diese Auswirkungen sind unbeeinflussbare Eigenschaften des Werkstoffes Holz und können daher keinen Reklamationsgrund darstellen. Rechtlicher Hinweis Holzofen: Ab dem 01.07.2012 dürfen Holzöfen in Europa nur mit der "CE NORM EN 15821" Zertifizierung in den Verkehr gebracht werden. Für Deutschland gilt zusätzlich die Erfüllung des Bundesimmissionsschutzgesetzes der BImSchV. Klären Sie Ihr Vorhaben bitte im Vorfeld ab und fragen Sie Ihren Bezirksschornsteinfeger ob und welche Normen (BImSchV1/BImSchV2) Ihr künftiger holzbefeuerter Saunaofen erfüllen muss.
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